Über 30 kWp gibt es etwa 2 ct/kWh weniger. Der Vergütungssatz gilt jeweils für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre. Mit dem EEG, das seit 01.01.2009 gilt wurde eine dynamische Anpassung der Eispeisetarife festgelegt; danach kann je nach Branchenentwicklung der Tarif auch weniger, oder stärker abgesenkt werden.